Digitale Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtwerke München GmbH legt als Anbieter der muenchen app großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit ihres Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Produkte und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Zusammen mit dem Kompetenzzentrum für Digitale Teilhabe für Alle der Stiftung Pfennigparade wurden 6 gängige Nutzerszenarien definiert und anschließend getestet.
Die Stiftung Pfennigparade prüft entsprechend der grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102. Anwendung finden die relevanten Prüfpunkte der EU-Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen nach harmonisiertem europäischen Standard der EN 301 549, Version 3.2.1. Tabelle A.2: Mobile Anwendungen.
Die muenchen app ist mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Manche Texte, die als Überschriften dienen, sind auf Codeebene nicht als Überschrift ausgezeichnet, und somit nicht mit dem Screenreader anspringbar.
- Nicht alle Listenstrukturen sind auf Codeebene als Liste ausgezeichnet und somit nicht mit dem Screenreader wahrzunehmen.
- Die Reihenfolge, mit der die Elemente bei Bedienung mittels aktivem Screenreader erreicht werden, entspricht nicht der logischen beziehungsweise der visuellen Darstellung.
- Einige Elemente können bei aktivem Screenreader nicht erreicht werden.
- Das Produkt unterstützt keine Ausrichtung ins Querformat.
- An einigen Stellen weisen Texte nicht die geforderten Mindestkontrastwerte auf und sind somit gegebenenfalls für farbfehlsichtige Nutzer schwer oder gar nicht zu erkennen.
- An einigen Stellen weisen grafische Bedienelemente nicht die geforderten Mindestkontrastwerte auf und sind somit gegebenenfalls für farbfehlsichtige Nutzer schwer oder gar nicht zu erkennen.
- Es sind Funktionalitäten vorhanden, die mit einer externen Tastatur nicht bedienbar sind.
- Manche Texte oder Wörter, die nicht der Hauptsprache des Produkts entsprechen, sind auf Codeebene nicht korrekt ausgezeichnet, was zu fehlerhafter Aussprache durch den Screenreader führt.
- Beim Aufruf einer Seite wird der Fokus nicht initial auf den Seitentitel, bzw. die Hauptüberschrift, gesetzt. Dies erschwert gegebenenfalls die Orientierung mit dem Screenreader.
- Bei manchen dynamischen Änderungen im Produkt, die nicht den Fokus erhalten, wird vom Screenreader keine Rückmeldung über den aktualisierten Inhalt gegeben.
- Nach dem Verlassen von bestimmten Bereichen des Produkts, wird der Fokus nicht erwartungsgemäß auf das öffnende Element gesetzt, was zur Folge hat, dass für blinde Nutzer die Orientierung erschwert ist.
- Manche Bedienelemente des Produkts geben bei aktivem Screenreader ihren Namen, Rolle und Wert nicht in der erwarteten Reihenfolge wieder.
- Es sind Bedienelemente vorhanden, die auf Codeebene nicht die richtige Rolle aufweisen. Somit erkennen Nutzer von Screenreadern gegebenenfalls das erwartete Verhalten nicht.
- Bei manchen dynamischen Änderungen im Produkt, die nicht den Fokus erhalten, wird vom Screenreader keine Rückmeldung über den aktualisierten Inhalt gegeben.
- Das Produkt beinhaltet Textelemente, deren Inhalt bei aktivem Screenreader vom visuell sichtbaren Textinhalt abweicht.
- Bei Verwendung von wort- und zeichenweiser Navigation mit dem Screenreader wird bei aktivem Zoom der Fokus nicht oder unzureichend verfolgt.
- Der technische Support kann momentan noch nicht auf jede Anfrage bezüglich der Barrierefreiheit des Produktes umgehend reagieren.
- Momentan kann der technische Support nur per E-Mail erreicht werden. Die Support-Dienstleistung ist somit nicht für alle Nutzergruppen gut zugänglich.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf die muenchen app, Version 1.4.0, für das Betriebssystem ANDROID. Sie wurde am 24. Oktober 2023 erstellt und zuletzt am 31. März 2023 überprüft.
Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter muenchen_app_kontakt@swm.de an.
Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:
Stadtwerke München GmbH
Emmy-Noether-Straße 2
80992 München
E-Mailadresse: muenchen_app_kontakt@swm.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDIV zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter
info@schlichtungsstelle-bgg.de.